Leistungen > Honorar- und Preisgestaltung

Unser Steuerberaterhonorar birgt keine bösen Überraschungen. Bei uns erfahren Sie vorab den Preis, so sind die Kosten für Sie genau kalkulierbar. Wir erstellen ein auf Ihren Beratungsbedarf abgestimmtes Honorarangebot, das für Sie Transparenz und Sicherheit schafft.
Das Steuerberaterhonorar bemisst sich generell nach der Steuerberatergebührenordung.


Dennoch gibt es prinzipiell drei unterschiedliche Möglichkeiten die Leistungen abzurechnen.


A. Nach Gegenstandswert:

Die Bemessungsgrundlage für diese Gebühr ist der Gegenstandswert (z. B. die Bilanzsumme).


B. Pauschalvergütungsvereinbarung:

Bei jährlich oder in einem anderen Turnus wiederkehrenden Leistungen (FiBu, Jahressteuer-erklärungen, Jahresabschlüsse ...) kann anstatt über eine Wertgebühr, eine Pauschalvergütungsvereinbarung getroffen werden.


C. Vergütung nach zeitlichem Aufwand:

Für Leistungen, die nicht der Gebührenverordnung unterliegen, vereinbaren wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand.